Der Vereinsrat hat nach §§ 16.1, 11.3 der Vereinssatzung nachfolgende Ehrenordnung beschlossen.
§ 1 Grundsätze
Der Verein würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder.
§ 2 Ehrungen
Ehrungen erfolgen durch Verleihung
1. der Ehrennadel in Silber
2. der Ehrennadel in Gold
3. der Ehrenmitgliedschaft
§ 3 Voraussetzungen der Ehrungen
Voraussetzung der Ehrung sind für
1. die Ehrennadel in Silber die Ausübung eines Vereinsamts für die Dauer von mindestens 8 Jahren oder die 25-jährige Mitgliedschaft
2. die Ehrennadel in Gold die Ausübung eines Vereinsamts für die Dauer von mindestens 12 Jahren oder die 40-jährige Mitgliedschaft.
3. die Ehrenmitgliedschaft besonders herausragende Verdienste für die Belange des Vereins.
Die in Nummern 1 und 2 genannte Dauer der Mitgliedschaft beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
§ 4 Zuständigkeit
Antragsberechtigt für Ehrungen sind
1. der Vereinsrat
2. der Vorstand
3. der Verwaltungsrat
4. die Abteilungsleiter
Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat.
§ 5 Verleihung der Ehrungen
Ehrungen sollen im Rahmen der Delegiertenversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden. Die Abteilungen erfahren bei der Verleihung der Ehrennadeln in Silber entsprechend.
§ 6 Erfassung
Über die Verleihung wird eine Ehrenurkunde erstellt. Ausgesprochene Ehrungen sind von der Mitglieder verwaltenden Stelle zu erfassen
Heimsheim, den 08. November 2006