TSV-Heimsheim 1904 e.V.
Auf der Wanne 1
71296 Heimsheim
Beitragsordnung gemäß § 5 der Vereinssatzung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Errichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Delegiertenversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Delegiertenversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt: näheres dazu unter dem Menüpunkt "MITGLIEDSBEITRAG".
4. Sozialhilfeempfängern und finanziell schwächer gestellten, kann auf Antrag und nach Beschlussfassung der Vorstandschaft Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass oder Beitragsfreistellung auf Zeit gewährt werden.
5. Anträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit entsprechendem Nachweis der Mitgliederverwaltung vorzulegen.
6. Nach Eintritt der Volljährigkeit hat das Mitglied das Recht die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu kündigen.
7. Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit dem Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt.
8. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:
a) die Mitteilung von Anschriftenänderungen
b) Änderungen der Bankverbindungen
c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind ( z.B. Beendigung der Schulausbildung, ect ).
d) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Ziff. c) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden.
9. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB enthalten.
10. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. April jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
Bankverbindung:
Bank: Volksbank Region Leonberg
Beitragskonto des Vereins: IBAN: DE 94 6039 0300 0016 1050 10
11. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren per EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. April jeden Jahres auf das genannte Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 5,-- € zu bezahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
12. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
13. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der Mitgliederverwaltung bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.
14. Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind mit der Vorstandschaft abzustimmen und den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
15. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren.
16. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem EU-Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet bzw. gespeichert.
Heimsheim, den 01. März 2014
Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen:
A C H T U N G: Für Neubürger ist das 1. Kalenderjahr beim TSV Heimsheim kostenfrei!!!
1
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3
4
5
6
Kinder, Schüler/Jugendliche unter 18 Jahre und Schüler über 18 Jahre
3. Kind einer Familie
weitere Kinder einer Familie
Erwachsene über 18 Jahre
Familienbeitrag: Ehepaar, Ehepaar mit Kinder, ein Elternteil mit Kinder sowie gleichgestellte Lebenspartnerschaften
Auszubildende, passive Mitglieder auf Antrag, Rentner auf Anfrage, Personen zw. 18 - 27 Jahre die sich in Ausbildung / im Studium / im FSJ / im Bundesfreiwilligendienst
Ehrenmitglieder
54,00 €/Jahr
12,00 €/Jahr
frei
96,00 €/Jahr
140,00 €/Jahr
70,00 €/Jahr
frei
Aufnahmegebühr - zur Zeit - keine.
Gültig ab 01.01.2023